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01.06.09
Auf geschäftsverkäufe.com finden Sie reichliche Informationen zu dem Thema Geschäftsverkäufe. Ein Geschäftsverkauf ist eine Unterform der Geschäftsübernahme. Dabei bezieht sich bei einem Verkauf eines gesamten Geschäftes grundlegend alles auf den Kaufvertrag. Bei der Akquisition (Unternehmenskauf) steht im Kaufvertrag exakt drin, unter welchen Bedingungen das Geschäft vom Käufer an den Verkäufer übertragen werden soll. Die Geschäftsverkäufe können verschieden erfolgen. Zum einen kann das Geschäft über den Kauf von Anteilen erfolgen. Diese Verkaufsform wird Share Deal genannt und bezieht sich auf Aktiengesellschaften. Auch die teilweise Übernahme der Firma ist über diese Form möglich. Zum anderen ist es möglich die gesamten Wirtschaftsgüter eines Geschäftes zu erwerben. Ein solches Geschäft wird als Aßet Deal bezeichnet. Bei dieser Verkaufsform der Geschäftsverkäufe werden die Vermögenswerte des Unternehmens an den Käufer übertragen.
Bei einem Geschäftsverkauf sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange von erhöhter Bedeutung. Diese Belange variieren stark von der Größe und Rechtsform des Unternehmens. Bei einem Kauf einer GmbH und einer GmbH & Co. KG. muß der Kaufvertrag unbedingt notariell beglaubigt und beurkundet werden. Bei einem börsengelisteten Geschäft (AG) müßen zwingend die Richtlinien des WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) eingehalten werden. Die Geschäftsverkäufe sollten ständig der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt obliegen. Dabei sollten kartellrechtliche Fragestellungen überprüft werden. Vor allem die Anmelde- und Anzeigepflicht bei einem Geschäftsverkauf sind dabei zu kontrollieren.
Natürlich hat ein Geschäftsverkauf auch steuerliche Auswirkungen. Wesentliche Tipps zu Geschäftsverkäufen finden sich auch bei den KONZ Steuertipps für Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler.